PwC Deutschland Transfer Pricing Podcast

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Einordnung der neuen Entwurfsfassung der OECD Guidelines Kapitel VII zu Serviceverrechnungen

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Die Beweislast bei Verrechnungspreisen liegt beim Betriebsprüfer, nicht beim Unternehmen. Dieses muss die Angemessenheit nur plausibel begründen, aber nicht objektiv beweisen: o Vgl. Regierungsbegründung zu § 90 Abs. 3 AO (vgl. StVergAbG, BR-Drs. 866/02 v. 28.11.2002); o § 1 Abs. 1 Satz 2 GAufzV (Stpfl. muss sein ernsthaftes Bemühen belegen); o Begründung vom 15.08.2003 zu § 1 GAufzV (BR Drucksache 583/03: § 90 Abs. 3 AO kehrt die Beweislast nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen um. o Tz 68 des BMF-Schreibens vom 3.12.2020 (BStBl I 2020 S. 1325, ‚Verwaltungsgrundsätze 2020‘: Die Finanzbehörde trägt die Feststellungslast).


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Über diesen Podcast

In unserem Transfer Pricing Podcast informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen und Entwicklungen im Bereich der steuerlichen Verrechnungspreise.
Experten aus unserem Team stellen Ihnen ausgesuchte Themen vor und diskutieren diese mit Gästen. Einige Folgen werden wir direkt bei unseren Fachveranstaltungen aufzeichnen.

von und mit Transfer Pricing Team von PwC Deutschland

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